Überblick über die Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Jahre

Es ist, als würde man die Leute ermuntern, mehr Brandsätze zu werfen: Täglich können sie ihre Erfolge an immer verrückteren Vorschlägen zur Asylpolitik ablesen.“

Ignatz Bubis, Vorsitzender des Zentralrats der Juden, 1992.

 

Seit dem Sommer 2015 ist Flüchtlingspolitik ein ständig präsentes Thema. In Erinnerung geblieben sind Bilder vieler Städte, bei denen Bürger*innen ankommende Geflüchtete willkommen hießen und versorgten. Überall – auch hier in Aschaffenburg – bildeten sich zahlreiche ehrenamtliche Netzwerke und Initiativen.

Aber diese Akte der Solidarität mit Geflüchteten sind längst einer beispiellos ausgrenzenden Politik gewichen; eine Politik, bei der PolitikerInnen aller herrschenden Parteien darum wetteifern, wer am effektivsten die Grundrechte von Geflüchteten einschränkt , bzw. dafür sorgt, dass möglichst viele abgeschoben werden.

Vieles von dem was jetzt passiert, erinnert an die 90er Jahre, als beinahe täglich Flüchtlingsheime von einem Mob aus Nazis und rechten Bürgern belagert und angegriffen wurden. Beinahe 150 Menschen fielen diesem braunen Terror damals zum Opfer.

In den Jahren 2015-2018 fanden über 8000 Angriffe auf Asylsuchende und deren Unterkünfte statt, bei denen weit über 800 Geflüchtet verletzt wurden.

Und hier eingerechnet sind weder die bis heute beinahe täglich anhaltenden Attacken auf Menschen aufgrund ihrer vermuteten nicht-deutschen Herkunft oder ihres jüdischen Glaubens, noch die gewaltsamen Übergriffe , denen Geflüchtete in ihren Unterkünften von Seiten der Polizei oder rassistischer Wachmannschaften ausgesetzt sind.

Die herrschende Politik richtete sich nicht etwa gegen die rechtsextremen Mörder Und Terrornetzwerke, sondern gegen die Geflüchteten. PolitikerInnen beinahe aller Parteien – wie auch große Teile der deutschen Presse – nahmen die Hetzparolen des Mobs auf: „Das Asylrecht ist nicht für Sozialtouristen“ krakelte damals schon in den 90ern CSU.

Dem Terror der Nazis wurde schlussendlich 1993 mit der de -facto Abschaffung des Asylrechts entgegengekommen, während wir heute ebenso erleben, daß es zwar weitere Verschärfungen des Asylrechts beschlossen werden, aber beinahe keine Maßnahmen gegen die rechte Gewalt.

 

Doch schauen wir zunächst einmal auf die Geschichte des Asylrechts in Deutschland.

Asylrechts-Entwicklungen 1949-2015

1949 wurde zunächst in Art. 16 des Grundgesetzes festgelegt ,dass „Politisch Verfolgte“ Asylrecht genießen. Erweitert wurde der Schutzgrund „politische Verfolgung“ in den 1950er Jahren durch die „Genfer Flüchtlingskonvention“, wonach auch Schutz zu gewähren ist gegen Verfolgung wegen der Zuordnung zu einer sog. „Rasse“, einer Religion, einer Nationalität, oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. In Deutschland konkretisiert durch das Asylgesetz1.

Flüchtlinge kamen damals zunächst aus den sog. „Ostblockstaten“;

Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre suchten dann viele Verfolgte südamerikanischer Rechts-Diktaturen Schutz in Deutschland.

In den 80er Jahren mussten u.a. anderem nach dem Militiärputsch in der Türkei viele Türk*innen und Kurd*innen fliehen. Asyl suchten in Deutschland zu dieser Zeit auch verstärkt TamilI*innen aus Sri Lanka, iranische Oppositionelle und Menschen aus Eritrea und von der afrikanischen Westküste.

Zu einer starken Zunahme von Schutzsuchenden kam es in der ersten Hälfte der 1990er Jahre in Folge der Kriege in Ex-Jugoslawien.

In Aschaffenburg gab es in den 90er Jahren noch keine zentrale Gemeinschaftsunterkunft. Die Geflüchteten lebten in kleineren Einrichtungen im Stadtgebiet, die z.T. jeder Beschreibung spotteten: So mussten in der Leinwanderstrasse Geflüchtete auf engstem Raum in einem Fahrradkeller leben. Interessiert hat sich damals für die beschissene Lage der Menschen damals kaum jemand.

Nach den erwähnten rassistischen Angriffen auf Geflüchtete schwenkten die Regierungsparteien bald um auf die Linie der rechten Hetzer, übernahmen deren Argumente und sogar ihre Wortwahl. Im so genannten „Asylkompromiss“ von 1993 wurde das Asylrecht politisch Verfolgter in weiten Teilen abgeschafft.

Inhalt der Verschärfungen war zum einen die sogenannte „Drittstaatenregelung“, wonach sofort abgewiesen werden kann, wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands eingereist ist.

Hier hat das sogenannte Dublin-Rückschiebeverfahren seine Wurzeln. Das Dublin-System, wodurch Menschen in das europäische Land zurückgeschoben werden, durch welches sie eingereist sind, ist oft nur der Anfang der Vertreibung. Oft kommt es dann zu Kettenabschiebungen, an deren Ende sich der Flüchtling in seinem Herkunftsland wiederfindet.

Zugang zum Asylverfahren wäre also nur noch auf dem Luftwege möglich. Und auch diese Möglichkeit wurde mit dem sogenannten „Flughafenverfahren“ eingeschränkt. Die Geflüchteten bleiben in für exterritorial erklärten Zonen im Flughafen interniert.

Außerdem wurde das Konstrukt der „sicheren Herkunftsstaaten“ eingeführt. Hiervon Betroffene sollten beschleunigt abgeschoben werden können.

In den Folgejahren ist die Zahl der Menschen, die es aus ihrer Notlage bis nach Deutschland geschafft haben, tatsächlich stark gesunken, bis auf wenige Zehntausende in der Mitte der 2000er Jahre.

Die Zahl stieg aber ab 2012 stark an, wohl auch als Folge des Krieges in Syrien und der Zerstörung Libyens. Im Sommer 2015 wurde der Druck für die betroffenen Menschen, vor allem aus Syrien, Irak, Afghanistan und afrikanischen Ländern, so groß, dass Hunderttausende, über weite Strecken zu Fuß, den Weg über die Türkei, Griechenland und den Balkan nach Mitteleuropa suchten. Nach einem damit verbundenen kurzzeitigen Anstieg der Asylanträge ging diese, aufgrund der im Folgenden beschrieben Abschottungspolitik bis 2018 auf ca. 185.000 Neu-Anträge zurück.

 

Asylrechtsentwicklungen seit 2015

Zwar schreiben faschistische AFDler*innen, CSU-Rechtsaußen, aber auch beinahe die kompletten bürgerlichen Medien der Regierung Merkel eine liberale Flüchtlingspolitik zu; aber das Gegenteil ist der Fall.

Unter Bundeskanzlerin Merkel wurden und werden in der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Vielzahl von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die allein dem Zweck dienen Flüchtlinge durch drastische Entrechtung abzuschrecken. Einige dieser Verschärfungen wurden im Bundesrat übrigens auch mit Stimmen Grün regierter Länder durchgewunken.

Alle diese Gesetzesänderungen haben laut „Pro Asyl“ Folgen für alle Lebensbereiche der Geflüchteten: Für die Asylverfahren, die Unterbringungspraxis, die Integrationschancen, die soziale und medizinische Versorgung, die Verhängung von Abschiebehaft, die Durchführung von Abschiebungen – und nicht zuletzt auch für das gesellschaftliche Klima.

Denn Asylrechtsverschärfungen stigmatisieren Schutzsuchende und senden vor allem das Signal aus, dass Flüchtende eine Bedrohung sind, die es abzuwehren gelte. Damit wird dem weit verbreitetem Rassismus nicht entgegengetreten, sondern im Gegenteil Auftrieb verschafft.

Im Folgenden sollen die bisher erfolgten und/oder noch geplanten Verschärfungen kurz umrissen werden:

In den Jahren 2015 und 2016 wurde durch die Asylrechtspakete I und II die Liste der angeblich sicheren Herkunftsländer erweitert und damit vielen Menschen eine Bleibeperspektive in Deutschland verstellt.

Durch die Aufnahme von Balkanstaaten in die Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten waren hier vor allem auch Sinti und Roma betroffen – zwei Bevölkerungsgruppen, die am stärksten der Verfolgung und Vernichtung im Nationalsozialismus ausgesetzt waren.

Weitere Verschärfungen waren Leistungskürzungen, Wohnsitzauflagen, Verschärfungen der Residenzpflicht. Die Abschiebungen kranker Menschen wurde erleichtert, das Recht auf Familiennachzug beschnitten.

Aber auch nach Afghanistan wird seitdem mehr und mehr abgeschoben, was für einige Geflüchtete einem Todesurteil gleichkommt.

Der mit 2016 beschlossene EU-Türkei Flüchtlings-Deal hat dafür gesorgt, dass bis heute tausende von Flüchtenden v.a. auf griechischen Inseln unter menschenunwürdigsten Bedingungen in Elendslagern festsitzen.

In Bayern wurden 2015 erste sogenannte Ankunfts- Und Rückführungseinrichtungen geschaffen, in denen Geflüchtete mit angeblich geringer Bleiberechtsperspektive einkaserniert wurden.

Diese Lager, die in Anker-Zentren umbenannt wurden, gibt es inzwischen in jedem bayerischen Regierungsbezirk. Dort werden alle Geflüchteten untergebracht, bei denen eine Anerkennungsquote von unter 50% besteht, aber auch jene Menschen, die aus Herkunftsländern kommen, aus denen eine sogenannte „relevante Masse“ flüchtet.

In diesen Anker-Lagern sollen Asylanträge in Schnellverfahren bearbeitet werden. Bewohner*innen werden isoliert, haben kaum Zugang zu Sozial- oder Rechtsberatung und sind schutzlos der Behördenwillkür ausgeliefert.

Die Lebensbedingungen sind miserabel: Gewalttätige Übergriffe von Seiten des Sicherheitspersonals sind keine Seltenheit. Und da Unterkünfte für Geflüchtete seit Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) dort als gefährliche Orte definiert werden, darf die Polizei rund um die Uhr ohne jedweden konkreten Verdacht auf Straftaten Räume und Menschen durchsuchen. Mehrere brutale Polizei-Einsätze gegen Geflüchtete in Anker-Zentren in jüngster Vergangenheit zeigen klar, dass in Bayern der „Polizeistaat“ für Geflüchtete längst Realität ist.

Bundesinnenminister Seehofer möchte übrigens sowohl das bayerische Polizeiaufgabengesetz, als auch die bayerischen Anker-Zentren zum bundesweiten Standard machen.

In einer Pressemitteilung vom Januar diesen Jahres stellt der Bayerische Flüchtlingsrat fest, dass die bayerische Abschiebepolitik immer brutaler von statten geht.

Mehr und mehr gäbe es gewaltsame Abschiebeversuche, die auch vor schwangeren und schwerkranken Menschen nicht haltmache, es käme zudem zu immer mehr unrechtmässigen Inhaftierungen und Familientrennungen.

Seit der Innenministerkonferenz im August 2018 wurde auch die Möglichkeiten auf Kirchenasyl massiv eingeschränkt.

Das BAMF stuft seitdem Geflüchtete, die sich im Kirchenasyl befinden grundsätzlich als „Flüchtig“ ein, was zur Folge hat, dass schutzbedürftige Menschen nun 18 statt wie zuvor maximal 6 Monate im Kirchenasyl ausharren müssten. Das kann und will kaum mehr eine Kirchengemeinde stemmen, zumal Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen gegen Pfarrer zunehmen.

Infolge dessen ging die Zahl der Kirchenasyle von 716 Anfang 2017 auf 341 Anfang 2018 zurück.

 

Europäische Ebene

Auf europäischer Ebene sollen Flüchtlingszahlen durch Abschottung und/oder Sterben-Lassen reduziert werden.

Praktiziert wird dies u.a. durch Deals mit Folterregimen in Libyen und Nordafrika, Stacheldrahtzäune um die Balkanstaaten, die Kriminalisierung der privaten Seenotrettung, sowie die de facto Einstellung der staatlichen Seenotrettung.

Und das, obwohl seit 2014 bis heute annähernd 18.000 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken sind.

Zudem haben sich EU-Parlament, -Kommission und -Staaten darauf geeinigt die europäische Grenzschutz-Agentur Frontex in den nächsten Jahren massiv personell und finanziell aufzurüsten.

Die neue Hauptaufgabe von Frontex soll hierbei eine deutliche Steigerung der Abschiebzahlen sein. Dafür soll Frontex sogar Abschiebungsentscheidungen vornehmen dürfen, aber bei Drittstaaten für Rückkehrmaßnahmen mandatierbar sein. Einsätze in diesen Drittstaaten, die wohl hauptsächlich in Nordafrika stattfinden würden, fänden dann völlig ohne demokratische Kontrolle oder gar wirksame Rechtsbehelfe für Flüchtende statt.

Deutsche Ebene

Am 07.06.2019 wurden im Bundestag Verschärfungen im Asylrecht – hier ist vor allem das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zu nennen – beschlossen, welche die Entrechtung von geflüchteten Menschen massiv vorantreiben.

a) Massive Kürzungen von Leistungen

Hier sollen Flüchtlingen, die in sich in Deutschland einen zweiten Asylantrag stellen, aber in einem anderen EU Staat zuvor als Flüchtlinge anerkannt worden sind, nach zwei Wochen komplett alle Leistungen gestrichen werden. Die Rückkehr in Staaten wie Italien, Griechenland oder Bulgarien -Länder in denen anerkannte Flüchtlinge oft unter miesesten Bedingungen leben müssen – soll also hierzulande mit Hunger und Obdachlosigkeit durchgesetzt werden.

b) Ausweitung der Abschiebehaft

Die Voraussetzungen für die Anwendung der Abschiebungshaft werden stark abgesenkt, um mehr Menschen inhaftieren zu können. Zum einen kann den betroffenen Menschen teilweise schlicht unterstellt werden, dass bei ihnen „Fluchtgefahr“ vorliegt. Sie müssen dann aus der Haft heraus das Gegenteil beweisen, aber bekommen nicht– wie im Strafrecht – eine/n Anwalt/Anwältin gestellt. Zum anderen soll eine Vielzahl von Aspekten als Indiz für „Fluchtgefahr“ dienen. Dazu gehören die Aufwendung „erheblicher“ Geldbeträge zur – selbst legalen – Einreise oder die frühere Angabe von falschen Informationen, auch wenn diese mittlerweile korrigiert sind. Das ist eine starke Verschiebung zu Ungunsten der Betroffenen und widerspricht dem Grundsatz, dass jede Inhaftierung nur als letztes Mittel angewendet werden soll. Inhaftierung ist schließlich der stärkste Eingriff in das Recht auf Freiheit. Die Abschiebungshaft soll zusätzlich sogar in Gefängnissen durchgeführt werden. Das bricht eindeutig europäisches Recht, welches zum Schutz der Menschenwürde der Betroffenen die Trennung von Strafgefangenen und Menschen, die abgeschoben werden sollen, vorsieht.

c) Einführung einer prekären Duldung light

Durch die neue Duldung für Personen mit „ungeklärter Identität“ werden die betroffenen Menschenpauschal mit Arbeitsverbot und Wohnsitzauflage belegt. Außerdem gilt die Zeit in der Duldung light nicht als Vorduldungszeit für Bleiberechtsregelungen. Dies kann vor allem minderjährigen Flüchtlingen trotz guter Integration diesen Weg verbauen, da sie für die relevante Bleiberechtsregelung vor dem 21. Geburtstag vier Jahre geduldet sein müssen. Die Definition der

Passbeschaffungspflicht ist zudem so offen gehalten, dass die Grenzen der Zumutbarkeit nicht erkennbar sind – und so weiterhin überhöhte Anforderungen gestellt werden können. Beispielsweise kann es für manche Afghan*innen, die schon lange nicht mehr in Afghanistan leben und keine Verwandte dort haben, sehr schwer sein, eine Tazkira (Identitätsdokument) zu bekommen.

d) Bis zu 1,5 Jahren in AnkER-Zentren

Statt wie bisher 6 Monate sollen Geflüchtete nun bis zu 18 Monate in den sogenannten AnkER-Zentren isoliert werden.

Abgeschnitten von der Außenwelt und ohne rechtliche Unterstützung bedeutet dies eine integrationspolitische Katastrophe.

Die eigentlich im Koalitionsvertrag vorgesehene unabhängige Asylverfahrensberatung wir nun nicht gewährt. Stattdessen soll das BAMF selbst (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die Beratung übernehmen – also diejenige Behörde, die als Teil Bundesinnenministeriums nicht die möglichen Rechte der Betroffenen, sondern eher deren rasche Abweisung im Visier hat.

e) Zu hohe Voraussetzungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Hier werden die aktuellen Beschlüsse gerade nicht dafür sorgen, dass mehr Menschen aus der Duldung in einen sicheren Aufenthalt kommen – denn die hohen Voraussetzungen sind in der Praxis für die Meisten unerfüllbar. Zudem kann während der vorgeschriebenen Wartezeit (6 bzw. 12 Monate) abgeschoben werden, was auch eine Verschlechterung zum Status quo der Ausbildungsduldung ist, die bislang sofort erteilt werden kann. Damit wird auch den Betrieben keine Rechtssicherheit gegeben, dass die Person, die sie einstellen wollen, bis zum Arbeits- oder Ausbildungsantritt überhaupt noch in Deutschland ist.

e) Kriminalisierung Zivilgesellschaft

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist*innen werden durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bedroht.

Informationen zum Ablauf einer Abschiebung werden nun als „Geheimnisse“ im strafrechtlichen Sinne eingestuft. Wer diese Geheimnisse verrät macht sich strafbar. Es drohen dabei bis zu 5 Jahre Haft. Auch die Beihilfe ist strafbar.

JournalistInnen sind von dieser Regelung zwar ausgenommen, aber jede/r ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*in darf damit keine relevanten Infos mehr um eine Abschiebung weitergeben und sei es nur, um einen Anwalt zu informieren.

Dadurch werden nicht nur Flüchtlingsorganisationen kriminalisiert, sondern auch der bei Abschiebungen dringen nötige Rechtsschutz ausgehebelt!

Aktuell (Stand 11.06.2019) versuchen noch einzelne Justizsenatoren der Länder (z.b. Dirk Behrendt / „Bündnis90/Grüne“) oder Bundestagsabgeordnete wie Ulla Jelpke („Die Linke“) noch dafür zu sorgen, daß auch der Bundesrat diesem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zustimmen muß. Aber selbst wenn diese Initiativen erfolgreich wären, würden wohl nur Einzel-Aspekte des Gesetzes zur Abstimmung stehen. Und ob dann diese im Bundesrat überhaupt von einer Mehrheit abgelehnt oder neuverhandelt würden, ist mehr als fraglich.

Dementgegen plant das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer auf der Grundlage der neuen Gesetze immer weitere Verschärfungen: Abschiebungen nach Afghanistan sollen ohne Beschränkungen ausgeweitet werden, was angesichts der katastrophalen Lage in dem vom Bürgerkrieg zerütteten Land eine Tragödie ist und das Leben vieler afghanischer Geflüchteter gefährdet.

Auch für Syrien gibt es bereits Forderung aus CDU/CSU zu prüfen, ob es nicht doch „sichere“ Regionen im Land gäbe, in die syrische Geflüchtete dann abgeschoben werden könnten.

Zwar versuchen Organisationen wie „Pro Asyl“ oder Flüchtlingsräte immer wieder auf all diese unmenschlichen Verschärfungen und Planungen aufmerksam zu machen.

Aber das öffentliche Echo darauf ist zumeist nur gering. Und Widerstand dagegen scheint es nur vereinzelt und im kleinen Ortsradius zu geben. Was sicher auch daran liegt, daß neue Gesetze so schnell durch die Parlamente gejagt werden, dass selbst Menschen , die sich mit asylrechtlichen Belange intensiver auseinandersetzen kaum darauf reagieren können.

Aber das scheint genauso auch beabsichtigt zu sein.

Es liegt an uns, Öffentlichkeit für eine Politik zu schaffen, die in immer höheren Maße gegen die Rechte und die Menschenwürde Geflüchteter verstößt.

Auch wenn wir derzeit nur Wenige sind und auch wenn der Wind von allen Seiten scharf von rechts bläst, ist es doch richtig und wichtig Protest gegen diese unmenschliche Politik zu organisieren.

Solidarity City Treff AB / Juni 2019

Siehe auch: Gegen die Asylrechtsverschärfung

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