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Mythos wilder Streik + Illegalität
30 Juli 2021 |19:00
Zum Grundrecht auf Streik / ein Vortrag von Benedikt Hopmann
Freitag 30.Juli 2021, 19.00 Uhr
unter https://www.youtube.com/c/arbeitsunrechtTV
Das deutsche Streikrecht ist extrem restriktiv. Gemessen an seiner Streikkultur ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland. Nach der deutschen Rechtsprechung sind „wilde Streiks“ — Arbeitsniederlegeungen ohne Gewerkschaften — in Deutschland verboten. Doch die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt solche Arbeitsniederlegungen.1 Die ESC ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat.
Auch sonst schränkt die Rechtsprechung in Deutschland das Menschenrecht auf Streik massiv ein.
1953 veröffentlichte die Bundesvereingung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ein Gutachten von Hans Carl Nipperdey, das den Grundstein für ein Verbot des politischen Streiks legte und mit dem sich Nipperdey als erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts empfahl. Das wirkt bis heute nach. Was Viele bis heute verdrängen: Der in der Adenauerzeit hochdekorierte Arbeitsrechtler Nipperdey gehörte zu den führenden Rechtswissenschaftlern welche ab 1933 die Anpassung des Arbeitsrechts an die Ideologie der Nazis vorantrieben hatten.2 Wie lange wollen wir uns diesem Herrn vorschreiben lassen, welche Streiks geführt werden dürfen und welche nicht?
Fridays for Future ruft regelmäßig zu Klimastreiks auf, aber niemand streikt.
Eines ist jedenfalls sicher: Ein besseres Streikrecht werden wir nicht durch den Gesetzgeber bekommen. Da das Streikrecht in Deutschland Richterrecht ist, gibt es keinen anderen Weg als die herrschende Rechtsprechung durch gezielte Grenzüberschreitung heraus zu fordern und zu verändern. Das sollten diejenigen nicht vergessen, die sich darauf beschränken, die Risiken hervorzuheben.
In jedem Fall sollten jedoch bestimmte Punkte beachtet und Fallstricke umgangen werden.